Witz der Woche, wenn nicht sogar des Jahres

Dieser kommt aus einer föllig unerwarteten Ecke: Dem Bundesinnenministerium:

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse. Schäuble zitierte dabei das Bundesverfassungsgericht, dass einen geschützten Raum der persönlichen Lebensführung betonte.

Diesen Witz habe ich gerade bei Golem gefunden.

Die Blogger Szene dazu: Peterchen weiß Bescheid, First Bug, Prapagonda und Stefan Jung.

Meine ganz persönliche Meinung ist folgende: Was die erst mal haben, werden die auch irgendwie verwenden. Was die Steuer angeht, so könnte es ja so gedreht werden, dass die Behörden dann erst mal den Verdacht haben das die durchsuchte Person evt. Terroristen mit Geld versorgt. Dann stellt sich heraus: “Sorry, war ja garnicht so, aber sagen Sie uns doch mal bitte woher das Geld kommt“, dann kann das ganze ja an die Steuerbehörden gehen und dort entsprechend geprüft werden. Man sieht: Es muss nur ein wenig kreativ gemacht werden um den Ball in die richtige Richting zu bekommen!!! Und das die derzeit rechtkreativ sind, kann wohl jeder sehen/lesen!

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Joerg Hochwald

Ein Kommentar zu “ Witz der Woche, wenn nicht sogar des Jahres ”

  1. H. aus Germany nutzt Mozilla Firefox Mozilla Firefox 2.0.0.6 auf Ubuntu Linux Ubuntu Linux und meint am 3. Dezember 2007 um 18:05 Uhr (Permalink):

    Herr Schäuble selbst spricht zwar nur von Terrorismus, aber andere äußern bereits heute Begehrlichkeiten.

    http://www.hanno.de/blog/2007/10-bis-20-faelle/

    Aus dem Gesetzesentwurf an den Bundesrat vom 29.5.2007, der unter Federführung der unionsregierten Länder entstand und konkret wird:

    “Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu nennen: [..] gewerbsmäßige Steuerhinterziehung [..]”

    http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/Drucksachen/2007/0201-300/275-1-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/275-1-07.pdf

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