EuGH soll Vorratsdatenspeicherung kippen
Ein großes Bündnis aus 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedstaaten bitten den Europäischen Gerichtshof in einem heute veröffentlichten Schriftsatz, die EU-Richtlinie zur Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens in Europa für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären.
Derzeit läuft ein von Irland initiiertes Verfahren gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof. Allerdings geht es in der 2006 eingereichten Nichtigkeitsklage Irlands vor allem um formale Aspekte. Die Verbände weisen nun darauf hin, dass die Richtlinie aus ihrer Sicht auch inhaltlich rechtswidrig ist, da die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz verstoße.
Via Golem.
Mehr auch bei AK Vorratsdatenspeicherung, politik.zweiterklasse.de und blariog.net
Verwandte Artikel
Kommentiere “EuGH soll Vorratsdatenspeicherung kippen”
Wenn du einen Kommentar übermittelst, erlaubst du uns sowohl deinen Kommentar als auch deinen Namen und ggf. angegebene URL zu verwenden. Bitte beachte die Spielregeln und den Disclaimer dieser Seite.
Dieser Werk ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.
« Will IBM die ProSiebenSat.1 IT kaufen? • Was ich in einer Exchange Umgebung vermisse »














