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Europäischer Gerichtshof kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist!

  1. Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (ABl. 2002, L 201, S. 37) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (ABl. 2009, L 337, S. 11) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2002/58) im Licht der Art. 7 und 8 sowie des Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta).
  2. Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von zwei Rechtsstreitigkeiten; in der ersten streiten die Tele2 Sverige AB mit Post- och telestyrelsen (schwedische Überwachungsbehörde für Post und Telekommunikation, im Folgenden: PTS) über eine Anordnung der PTS gegenüber Tele2 Sverige zur Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten und von Standortdaten ihrer Teilnehmer und registrierten Nutzer (Rechtssache C‑203/15), in der zweiten Herr Tom Watson, Herr Peter Brice und Herr Geoffrey Lewis mit dem Secretary of State for the Home Department (Innenminister, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) über die Vereinbarkeit des Data Retention and Investigatory Powers Act 2014 (Gesetz von 2014 zur Vorratsdatenspeicherung und zu den Ermittlungsbefugnissen, im Folgenden: DRIPA) mit dem Unionsrecht (Rechtssache C‑698/15).

EuGH Urteil

Damit bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die derzeitigen Ideen zum Thema Vorratsspeicherung und der ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) nicht so richtig zusammen passen. Das ist ja auch von Anfang an meine (persönliche) Meinung. Das EuGH bestätigt aber, dass der Datenschutz und unsere Privatsphäre wichtiger sind als die blinde Sammelwut der Fahndungsbehörden.

  1. Zweitens können sich die materiellen Voraussetzungen, die eine nationale Regelung, die im Rahmen der Bekämpfung von Straftaten vorbeugend die Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ermöglicht, erfüllen muss, um zu gewährleisten, dass sie auf das absolut Notwendige beschränkt wird, zwar je nach den zur Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten getroffenen Maßnahmen unterscheiden, doch muss die Vorratsspeicherung der Daten stets objektiven Kriterien genügen, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen. Diese Voraussetzungen müssen insbesondere in der Praxis geeignet sein, den Umfang der Maßnahme und infolgedessen die betroffenen Personenkreise wirksam zu begrenzen.

EuGH Urteil Randnummer 110

Ob die Deutsche Vorratsspeicherung (Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchst-Speicherfrist für Verkehrsdaten) damit vereinbar ist kann ich nicht abschätzen. Leider lassen solche Urteile ja immer recht viel Raum für Interpretation. Aber es kann durchaus sein, dass die hier noch mal nachgebessert werden muss. Und das würde ich begrüßen! Die aktuelle Variante finde ich nicht wirklich gut!

Das Thema Vorratsspeicherung wird gerade von den Fahndungsbehörden und auch von der Bundesregierung ja immer wieder im direkten Zusammenhang von der Terror Bekämpfung ins Spiel gebracht… Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass es in Frankreich eine Vorratsspeicherung die mir Angst macht, diese konnte aber keinen der Anschläge verhindern. Und dort ist das Thema Verschlüsselung ja auch noch drastisch eingeschränkt um eine bessere Überwachung zu ermöglichen.

Gerade nachdem was aktuell in Berlin passiert ist, wird hier sicher wieder die Angst von uns allen dazu benutzt werden um für eine dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten für uns alle besser ist. Ich kann und will das so erstmal nicht glauben!

Und ich wiederhole gerne was ich seit Jahren zum Thema Vorratsspeicherung sage: Ein gezielte Überwachung und Auswertung ist durchaus Okay! Wenn ein wirklicher verdacht vorliegt und ein Richter entschieden hat das es in unser aller Interesse ist. Ich finde nur eine angeordnete Überwachung und eine daraus resultierende Vorratsspeicherung ist in Ordnung.